Bördebahn doch in Bedarfsplan?

Bördebahn (Düren - Zülpich - Euskirchen)
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la_linea
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Bördebahn doch in Bedarfsplan?

Beitrag von la_linea »

Nachdem die Bördebahn bekanntlich bei der Bewertung in der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) sehr schlecht abgeschnitten hatte und nicht in den ersten Entwurf des Landesbedarfsplans aufgenommen wurde, gibt es nun wieder etwas Hoffnung. Gemäß der Tischvorlage der entscheidenden interfraktionellen Sitzung der Regionalräte bei der Bezirksregierung Köln am 20.01.06 wird die Aufnahme in den für die mögliche Realisierung des Projekts entscheidenden Bedarfsplan angestrebt. Die Tischvorlage gibt hierzu ein gutes Dutzend Gründe für eine positive Einschätzung der Bördebahn an. Im Fazit heißt es: "Trotz des negativen Nutzen-Kosten-Quotienten ist die Aufnahme in den Bedarfsplan in Betracht zu ziehen, weil diese Strecke eine wichtige Über-Eck-Verbindung sichert. Erhaltung der Strecke in jedem Fall (auch ohne SPNV) vordringlich." Viele Organisationen (u. a. die IHK Aachen) hatten sich im Vorfeld für die Aufnahme stark gemacht und die teilweise nicht nachvollziehbaren Kriterien für die Abwertung der Bördebahn bei der IGVP kritisiert. Hier wurden z. B. Negativpunkte für eine angebliche starke "Trennwirkung" der seit 140 Jahren existierenden Strecke unterstellt.
Wolfgang Müller
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Registriert: Mittwoch 10. November 2004, 21:17

Beitrag von Wolfgang Müller »

Das ist richtig. Die Eifel-Bördebahn soll zumindest über einen Trassensichrungsvertrag vor einem möglichen Abriss geschützt werden. So wird es hier im Kreis Euskirchen gehandelt.
Querbahner
Beiträge: 485
Registriert: Mittwoch 10. November 2004, 21:17

Beitrag von Querbahner »

Hallo,

dachte eigentlich, dass die Zeit von "Trassensicherungsverträgen" vorbei sei...

Ein "Trassensicherungsvertrag" bedeutet schließlich Ausgaben, denen zumindest auf absehbare Zeit noch überhaupt kein Nutzen gegenüber steht. Will man eine Strecke evtl. reaktivieren, sollte man sie auch betriebsfähig vorhalten und nicht "die Trasse sichern" und die Bäume wachsen lassen... Während die Bahn an die Börse geht...
Das Geld wäre in gleicher Höhe zur Unterstützung einer Streckenpacht bestimmt besser angelegt, da es dann auch zumindest touristischen Nutzen gäbe.

Und man scheint`s in Euskirchen nicht bemerkt zu haben, aber die Anzahl an "Trassensicherungsverträgen" ist doch eigentlich nicht zuletzt deshalb bundesweit eher rückläufig, weil - wo sinnvoll - die vorgesehenen Ausgaben einem Pächter der Strecke zur "Trassensicherung" ausgezahlt werden. Der dann damit auch de facto was für die Strecke tut ! Und ich finde es einfach klasse, dass 2006 auch ein regelmäßiger Sonntagsverkehr Euskirchen - Düren geplant ist !!!

Naja, "Verkehrs" (mit "s" statt "t" !) - Politik...

Viele Grüße

Andreas
http://mitglied.lycos.de/Eifelquerbahn
la_linea
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Landesbedarfsplan

Beitrag von la_linea »

Der Querbahner hat folgendes geschrieben: "...die vorgesehenen Ausgaben einem Pächter der Strecke zur "Trassensicherung" ausgezahlt werden. Der dann damit auch de facto was für die Strecke tut ! Und ich finde es einfach klasse, dass 2006 auch ein regelmäßiger Sonntagsverkehr Euskirchen - Düren geplant ist !!!"

Diese Überlegungen sind natürlich völlig legitim und korrekt, spielen aber hinsichtlich des Landesbedarfsplans zunächst einmal keine Rolle, da dieser nur Vorschläge zum Ausbau für einen "richtigen" SPNV bis 2015 enthalten soll. Sollte die Bördebahn daher hier doch noch aufgenommen werden, so wäre sie in ihrer gesamten Länge ein Kandidat für die Reaktivierung eines vollwertigen SPNV bis zum Jahre 2015. Die Regionalräte fordern darüberhinaus aber den unbedingten Erhalt der Strecke auch dann, wenn die Aufnahme in den Bedarfsplan nicht erfolgt. Ob dieser Erhalt in diesem Fall durch Pacht mit Sonderverkehren oder Trassensicherung gewährleistet wird, ist den Beteiligten vor Ort vorbehalten und kann dann natürlich diskutiert werden. Wichtig und wertvoll ist eine solche interfraktionell festgestellte Forderung nach Erhalt der Bördebahn angesichts der immer schienenfeindlicher werdenden Haltung der NRW-Landesregierung und der Bundesregierung auf jeden Fall.
Wolfgang Müller
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Beitrag von Wolfgang Müller »

Das Problem der Strecke liegt wo anders. Ein Trassensicherungsvertrag kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Strecke stillgelegt und vor Entwidmung oder Abau geschützt werden soll. Wird die Strecke von der DB stillgelegt, können auch keine Sonderfahrten mehr durchgeführt werden und das ist die größte Gefahr. Damit wird die Strecke für jeglichen Betrieb gesperrt. Offensichtlich soll die Verkehrssicherungspflicht einen Bruchteil von dem kosten, was zur Offenhaltung finanziell notwenig wäre. Und da der Kreis Euskirchen an den Strecken kein aktives Interesse hat, sucht man eben den kleinsten gemeinsamen Nenner.
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