Rolf hat geschrieben: ↑Montag 8. März 2021, 17:17
Während der Verein anfangs touristische Fahrten anstrebte, was damals die nächstliegende und damit sinnvollste Option war, stellen sich die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen mittlerweile stark verändert dar. Ich halte es daher für absolut richtig, dass der Verein sich nun für die Reaktivierung im SPNV stark macht, von der vor 2 Jahren wohl kaum jemand zu träumen gewagt hat. Ich hoffe auf ein positives Ergebnis der NKU!
Niemand, dem die Eifelquerbahn am Herzen liegt, wird sich nicht für eine Reaktivierung stark machen.
Aber das eine schließt das andere nicht aus, sondern im Gegenteil: Ohne den touristischen Betrieb von 2001 bis 2012 bräuchte heute kein Mensch mehr über die Reaktivierung nachzudenken, weil die Strecke längst das Schicksal anderer Eifel-Nebenbahnen ereilt hätte.
Touristischer Betrieb ist eine Chance, um eine Strecke instandzuhalten und damit am Leben zu halten. Ein Schritt zur Reaktivierung und eine Chance auf dem langen, oft jahrzehntelangen Weg von Reaktivierungsprojekten nicht immer auf das politische Stimmungsbarometer angewiesen zu sein. Denn hier geht es auch um Wirtschaftskraft, welche den politischen Druck weitaus mehr am Leben hält als Argumente von Eisenbahnfreunden: Nicht grundlos hat ein großer, touristischer Betrieb um 2013/14 angeboten sich sogar finanziell an einer Wiederaufnahme des touristischen Betriebs auf der Eifelquerbahn zu beteiligen und sich dazu gemeinsam mit einem Bürgermeister von der Presse fotografieren lassen.
Mayen Ost hat geschrieben: ↑Montag 8. März 2021, 15:34
Wieso hat das Ministerium überhaupt der Stilllegung zugestimmt, oder das Eisenbahnbundesamt, oder wer auch immer?
Geht es hier "nur" um die Kosten einer evtl. Streckeninstandhaltung zu sparen, obwohl kein Zug fährt?!
(...)
Daraus ergeben sich für mich noch weitere Fragen:
Ist die Modifizierung der Standardisierten Bewertung bereits in Arbeit, und von wem wird diese erstellt? Müsste ja auch von einem Ministerium kommen.
Solche Modifizierungen können ggf. recht lange Zeiträume in Anspruch nehmen (Vermutung). Es wird ja von ersten Ergebnissen der Machbarkeitsstudie in 2022 ausgegangen, wenn ich das richtig verstanden habe. Da müsste der ganze Modifizierungsprozess bereits angelaufen sein.
Vielleicht kann da jemand was zu sagen.
Das Eisenbahnbundesamt war in die Gesamtstilllegung nicht involviert und hatte letzte Woche auch noch keine Kenntnis darüber.
Das Eisenbahnrecht sieht vor, dass die Gesamtstilllegung beschlossen werden kann, wenn es keinen Betreiber mehr gibt bzw. dem Betreiber die von ihm aufgeführten Kosten nicht mehr zugemutet werden können und die Übernahme durch einen anderen Betreiber gescheitert ist.
Das Ministerium hätte die Gesamtstilllegung ablehnen können, aber dann hätte der Betreiber alle von ihm aufgeführten Kosten geltend machen können. Die Alternative wäre also gewesen, dass das Ministerium mindestens die in der Ausschreibung genannten Kosten hätte zahlen müssen, um die Strecke weiterhin betriebsfähig im Zustand von 2012 betreiben zu lassen. Dafür hätte es dann bald auch wieder Touristikzüge, Sonderzüge oder Güterzüge in der Vulkaneifel geben können.
Wir reden hier also von einem vermutlich niedrigen siebenstelligen Betrag. Sicher gut angelegtes Geld, wenn man die Strecke erhalten und reaktivieren will, aber sicher zu viel, wenn man vielleicht doch den Radweg bauen will, wenn die NKU nicht das gewünschte Ergebnis bringt.
Die Standardisierte Bewertung ist eine Berechnungsgrundlage für Verkehrsprojekte des Bundes, die von den Ländern inzwischen überwiegend übernommen wird, obwohl dies rechtlich nicht zwingend verpflichtend ist. In Bayern wird beispielsweise pauschal die viel diskutierte Voraussetzung von 1000 Fahrgästen als Grundlage von Reaktivierungsentscheidungen herangezogen, in RLP nicht.
Die Methodik der standardisierten Bewertung wird regelmäßig "fortgeschrieben", also aktualisiert.
Dafür wird ein Auftrag vom Bundesministerium an den entsprechenden Auftragnehmer vergeben.
Mit der nächsten Aktualisierung ist die Hoffnung verbunden, dass Reaktivierungsprojekte in der Fläche dann besser abschneiden.
Ob das den Durchbruch gibt, bleibt abzuwarten. Solange eine Neubaustrecke zwischen zwei Millionenstädten mit der gleichen Methodik wie die Reaktivierung einer Nebenbahn berechnet wird, bleibt das eine knifflige Sache.
Soweit bekannt, werden frühestens in 2022 Neuberechnungen nach der aktualisierten Methodik möglich sein.
Daher frühestens 2022 für die Eifelquerbahn Ergebnisse vorliegen, vielleicht auch erst später...
Dankeschön für das Verlinken. Entwurfsstand scheint hier allerdings Sommer 2020, oder? Denn da ist noch vom Ziel Sommer 2021 zu lesen.
Dieser Kooperationsvertrag müsste ja auch seitdem schon unterschrieben sein, wenn ich nicht daneben liege?
Gruß M&M