Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Eifelquerbahn (Andernach - Mayen - Kaisersesch - Daun - Gerolstein)
Mayen Ost
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Mayen Ost »

Hallo zusammen,

da mich das Thema auch sehr interessiert, hätte ich ein oder zwei (ggf. dumme) Fragen in die Runde (kenne mich in Stilllegungsverfahren nicht aus):
Wieso hat das Ministerium überhaupt der Stilllegung zugestimmt, oder das Eisenbahnbundesamt, oder wer auch immer?
Geht es hier "nur" um die Kosten einer evtl. Streckeninstandhaltung zu sparen, obwohl kein Zug fährt?!

Ich finde die Entwicklung einerseits bedenklich, andererseits hab ich auch die Hoffnung das die Machbarkeitsstudie positiv für eine Reaktivierung ausfällt. Gerade in Hinblick auf eine Modifizierung der Standardisierten Bewertung.

Daraus ergeben sich für mich noch weitere Fragen:
Ist die Modifizierung der Standardisierten Bewertung bereits in Arbeit, und von wem wird diese erstellt? Müsste ja auch von einem Ministerium kommen.
Solche Modifizierungen können ggf. recht lange Zeiträume in Anspruch nehmen (Vermutung). Es wird ja von ersten Ergebnissen der Machbarkeitsstudie in 2022 ausgegangen, wenn ich das richtig verstanden habe. Da müsste der ganze Modifizierungsprozess bereits angelaufen sein.

Vielleicht kann da jemand was zu sagen.
Rolf
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Rolf »

In den letzten Jahren hat sich viel verändert bei den Rahmenbedingungen für die Eifelquerbahn und die Bahn überhaupt. Ich erinnere nur an die neuen Möglichkeiten durch das erst jüngst reformierte Gemeindefinanzierungsgesetz. Während der Verein anfangs touristische Fahrten anstrebte, was damals die nächstliegende und damit sinnvollste Option war, stellen sich die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen mittlerweile stark verändert dar. Ich halte es daher für absolut richtig, dass der Verein sich nun für die Reaktivierung im SPNV stark macht, von der vor 2 Jahren wohl kaum jemand zu träumen gewagt hat. Ich hoffe auf ein positives Ergebnis der NKU!
M&M
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von M&M »

Rolf hat geschrieben: Montag 8. März 2021, 17:17 Während der Verein anfangs touristische Fahrten anstrebte, was damals die nächstliegende und damit sinnvollste Option war, stellen sich die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen mittlerweile stark verändert dar. Ich halte es daher für absolut richtig, dass der Verein sich nun für die Reaktivierung im SPNV stark macht, von der vor 2 Jahren wohl kaum jemand zu träumen gewagt hat. Ich hoffe auf ein positives Ergebnis der NKU!
Niemand, dem die Eifelquerbahn am Herzen liegt, wird sich nicht für eine Reaktivierung stark machen.
Aber das eine schließt das andere nicht aus, sondern im Gegenteil: Ohne den touristischen Betrieb von 2001 bis 2012 bräuchte heute kein Mensch mehr über die Reaktivierung nachzudenken, weil die Strecke längst das Schicksal anderer Eifel-Nebenbahnen ereilt hätte.
Touristischer Betrieb ist eine Chance, um eine Strecke instandzuhalten und damit am Leben zu halten. Ein Schritt zur Reaktivierung und eine Chance auf dem langen, oft jahrzehntelangen Weg von Reaktivierungsprojekten nicht immer auf das politische Stimmungsbarometer angewiesen zu sein. Denn hier geht es auch um Wirtschaftskraft, welche den politischen Druck weitaus mehr am Leben hält als Argumente von Eisenbahnfreunden: Nicht grundlos hat ein großer, touristischer Betrieb um 2013/14 angeboten sich sogar finanziell an einer Wiederaufnahme des touristischen Betriebs auf der Eifelquerbahn zu beteiligen und sich dazu gemeinsam mit einem Bürgermeister von der Presse fotografieren lassen.
Mayen Ost hat geschrieben: Montag 8. März 2021, 15:34 Wieso hat das Ministerium überhaupt der Stilllegung zugestimmt, oder das Eisenbahnbundesamt, oder wer auch immer?
Geht es hier "nur" um die Kosten einer evtl. Streckeninstandhaltung zu sparen, obwohl kein Zug fährt?!
(...)
Daraus ergeben sich für mich noch weitere Fragen:
Ist die Modifizierung der Standardisierten Bewertung bereits in Arbeit, und von wem wird diese erstellt? Müsste ja auch von einem Ministerium kommen.
Solche Modifizierungen können ggf. recht lange Zeiträume in Anspruch nehmen (Vermutung). Es wird ja von ersten Ergebnissen der Machbarkeitsstudie in 2022 ausgegangen, wenn ich das richtig verstanden habe. Da müsste der ganze Modifizierungsprozess bereits angelaufen sein.
Vielleicht kann da jemand was zu sagen.
Das Eisenbahnbundesamt war in die Gesamtstilllegung nicht involviert und hatte letzte Woche auch noch keine Kenntnis darüber.
Das Eisenbahnrecht sieht vor, dass die Gesamtstilllegung beschlossen werden kann, wenn es keinen Betreiber mehr gibt bzw. dem Betreiber die von ihm aufgeführten Kosten nicht mehr zugemutet werden können und die Übernahme durch einen anderen Betreiber gescheitert ist.
Das Ministerium hätte die Gesamtstilllegung ablehnen können, aber dann hätte der Betreiber alle von ihm aufgeführten Kosten geltend machen können. Die Alternative wäre also gewesen, dass das Ministerium mindestens die in der Ausschreibung genannten Kosten hätte zahlen müssen, um die Strecke weiterhin betriebsfähig im Zustand von 2012 betreiben zu lassen. Dafür hätte es dann bald auch wieder Touristikzüge, Sonderzüge oder Güterzüge in der Vulkaneifel geben können.
Wir reden hier also von einem vermutlich niedrigen siebenstelligen Betrag. Sicher gut angelegtes Geld, wenn man die Strecke erhalten und reaktivieren will, aber sicher zu viel, wenn man vielleicht doch den Radweg bauen will, wenn die NKU nicht das gewünschte Ergebnis bringt.

Die Standardisierte Bewertung ist eine Berechnungsgrundlage für Verkehrsprojekte des Bundes, die von den Ländern inzwischen überwiegend übernommen wird, obwohl dies rechtlich nicht zwingend verpflichtend ist. In Bayern wird beispielsweise pauschal die viel diskutierte Voraussetzung von 1000 Fahrgästen als Grundlage von Reaktivierungsentscheidungen herangezogen, in RLP nicht.
Die Methodik der standardisierten Bewertung wird regelmäßig "fortgeschrieben", also aktualisiert.
Dafür wird ein Auftrag vom Bundesministerium an den entsprechenden Auftragnehmer vergeben.
Mit der nächsten Aktualisierung ist die Hoffnung verbunden, dass Reaktivierungsprojekte in der Fläche dann besser abschneiden.
Ob das den Durchbruch gibt, bleibt abzuwarten. Solange eine Neubaustrecke zwischen zwei Millionenstädten mit der gleichen Methodik wie die Reaktivierung einer Nebenbahn berechnet wird, bleibt das eine knifflige Sache.
Soweit bekannt, werden frühestens in 2022 Neuberechnungen nach der aktualisierten Methodik möglich sein.
Daher frühestens 2022 für die Eifelquerbahn Ergebnisse vorliegen, vielleicht auch erst später...
hape hat geschrieben: Montag 8. März 2021, 08:36 Hallo,
um mal Info pur reinzugeben hier ein Link auf die geplante Kooperationsvereinbarung: https://www.ris.kvmyk.de/bi/getfile.php ... 42&type=do
Dankeschön für das Verlinken. Entwurfsstand scheint hier allerdings Sommer 2020, oder? Denn da ist noch vom Ziel Sommer 2021 zu lesen.
Dieser Kooperationsvertrag müsste ja auch seitdem schon unterschrieben sein, wenn ich nicht daneben liege?

Gruß M&M
Rolf
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Rolf »

M&M hat geschrieben: Dienstag 9. März 2021, 10:07 Niemand, dem die Eifelquerbahn am Herzen liegt, wird sich nicht für eine Reaktivierung stark machen.
Aber das eine schließt das andere nicht aus, sondern im Gegenteil: Ohne den touristischen Betrieb von 2001 bis 2012 bräuchte heute kein Mensch mehr über die Reaktivierung nachzudenken, weil die Strecke längst das Schicksal anderer Eifel-Nebenbahnen ereilt hätte.
Touristischer Betrieb ist eine Chance, um eine Strecke instandzuhalten und damit am Leben zu halten. Ein Schritt zur Reaktivierung und eine Chance auf dem langen, oft jahrzehntelangen Weg von Reaktivierungsprojekten nicht immer auf das politische Stimmungsbarometer angewiesen zu sein. Denn hier geht es auch um Wirtschaftskraft, welche den politischen Druck weitaus mehr am Leben hält als Argumente von Eisenbahnfreunden: Nicht grundlos hat ein großer, touristischer Betrieb um 2013/14 angeboten sich sogar finanziell an einer Wiederaufnahme des touristischen Betriebs auf der Eifelquerbahn zu beteiligen und sich dazu gemeinsam mit einem Bürgermeister von der Presse fotografieren lassen.
Das sehe ich auch nicht anders. Herr Petry von der VEB hat das ja schon vor langer Zeit erklärt, dass der touristische Betrieb das Thema auf der Agenda hält, auf Dauer aber nur Vorlaufbetrieb für den SPNV sein kann, gewissermaßen das Sprungbrett für mehr (SPNV). Diese Strategie ist aber (leider) nicht aufgegangen. Weder die Kommunen noch das Land sind darauf angesprungen, obwohl hier ein wirklich tolles Produkt angeboten wurde (was ich nebst "Friends&Family" selbst oft angenommen habe). Ein Jammer! Und natürlich ist es auch sehr schade, dass der touristische Betrieb nicht wieder aufgenommen wurde, um das Thema Reaktivierung im SPNV wach zu halten. Deswegen sehe ich nun die letzte Chance darin, auf die verbesserte NKU zu setzen und auf den SPNV, und daher finde ich es richtig, dass sich der Verein dafür stark macht. Drücken wir gemeinsam die Daumen. Vielen Dank übrigens für die vielen sachlichen Informationen zum Thema. Man lernt nie aus!
Mayen Ost
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Mayen Ost »

M&M hat geschrieben: Dienstag 9. März 2021, 10:07
Rolf hat geschrieben: Montag 8. März 2021, 17:17 Während der Verein anfangs touristische Fahrten anstrebte, was damals die nächstliegende und damit sinnvollste Option war, stellen sich die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen mittlerweile stark verändert dar. Ich halte es daher für absolut richtig, dass der Verein sich nun für die Reaktivierung im SPNV stark macht, von der vor 2 Jahren wohl kaum jemand zu träumen gewagt hat. Ich hoffe auf ein positives Ergebnis der NKU!
Niemand, dem die Eifelquerbahn am Herzen liegt, wird sich nicht für eine Reaktivierung stark machen.
Aber das eine schließt das andere nicht aus, sondern im Gegenteil: Ohne den touristischen Betrieb von 2001 bis 2012 bräuchte heute kein Mensch mehr über die Reaktivierung nachzudenken, weil die Strecke längst das Schicksal anderer Eifel-Nebenbahnen ereilt hätte.
Touristischer Betrieb ist eine Chance, um eine Strecke instandzuhalten und damit am Leben zu halten. Ein Schritt zur Reaktivierung und eine Chance auf dem langen, oft jahrzehntelangen Weg von Reaktivierungsprojekten nicht immer auf das politische Stimmungsbarometer angewiesen zu sein. Denn hier geht es auch um Wirtschaftskraft, welche den politischen Druck weitaus mehr am Leben hält als Argumente von Eisenbahnfreunden: Nicht grundlos hat ein großer, touristischer Betrieb um 2013/14 angeboten sich sogar finanziell an einer Wiederaufnahme des touristischen Betriebs auf der Eifelquerbahn zu beteiligen und sich dazu gemeinsam mit einem Bürgermeister von der Presse fotografieren lassen.
Mayen Ost hat geschrieben: Montag 8. März 2021, 15:34 Wieso hat das Ministerium überhaupt der Stilllegung zugestimmt, oder das Eisenbahnbundesamt, oder wer auch immer?
Geht es hier "nur" um die Kosten einer evtl. Streckeninstandhaltung zu sparen, obwohl kein Zug fährt?!
(...)
Daraus ergeben sich für mich noch weitere Fragen:
Ist die Modifizierung der Standardisierten Bewertung bereits in Arbeit, und von wem wird diese erstellt? Müsste ja auch von einem Ministerium kommen.
Solche Modifizierungen können ggf. recht lange Zeiträume in Anspruch nehmen (Vermutung). Es wird ja von ersten Ergebnissen der Machbarkeitsstudie in 2022 ausgegangen, wenn ich das richtig verstanden habe. Da müsste der ganze Modifizierungsprozess bereits angelaufen sein.
Vielleicht kann da jemand was zu sagen.
Das Eisenbahnbundesamt war in die Gesamtstilllegung nicht involviert und hatte letzte Woche auch noch keine Kenntnis darüber.
Das Eisenbahnrecht sieht vor, dass die Gesamtstilllegung beschlossen werden kann, wenn es keinen Betreiber mehr gibt bzw. dem Betreiber die von ihm aufgeführten Kosten nicht mehr zugemutet werden können und die Übernahme durch einen anderen Betreiber gescheitert ist.
Das Ministerium hätte die Gesamtstilllegung ablehnen können, aber dann hätte der Betreiber alle von ihm aufgeführten Kosten geltend machen können. Die Alternative wäre also gewesen, dass das Ministerium mindestens die in der Ausschreibung genannten Kosten hätte zahlen müssen, um die Strecke weiterhin betriebsfähig im Zustand von 2012 betreiben zu lassen. Dafür hätte es dann bald auch wieder Touristikzüge, Sonderzüge oder Güterzüge in der Vulkaneifel geben können.
Wir reden hier also von einem vermutlich niedrigen siebenstelligen Betrag. Sicher gut angelegtes Geld, wenn man die Strecke erhalten und reaktivieren will, aber sicher zu viel, wenn man vielleicht doch den Radweg bauen will, wenn die NKU nicht das gewünschte Ergebnis bringt.

Die Standardisierte Bewertung ist eine Berechnungsgrundlage für Verkehrsprojekte des Bundes, die von den Ländern inzwischen überwiegend übernommen wird, obwohl dies rechtlich nicht zwingend verpflichtend ist. In Bayern wird beispielsweise pauschal die viel diskutierte Voraussetzung von 1000 Fahrgästen als Grundlage von Reaktivierungsentscheidungen herangezogen, in RLP nicht.
Die Methodik der standardisierten Bewertung wird regelmäßig "fortgeschrieben", also aktualisiert.
Dafür wird ein Auftrag vom Bundesministerium an den entsprechenden Auftragnehmer vergeben.
Mit der nächsten Aktualisierung ist die Hoffnung verbunden, dass Reaktivierungsprojekte in der Fläche dann besser abschneiden.
Ob das den Durchbruch gibt, bleibt abzuwarten. Solange eine Neubaustrecke zwischen zwei Millionenstädten mit der gleichen Methodik wie die Reaktivierung einer Nebenbahn berechnet wird, bleibt das eine knifflige Sache.
Soweit bekannt, werden frühestens in 2022 Neuberechnungen nach der aktualisierten Methodik möglich sein.
Daher frühestens 2022 für die Eifelquerbahn Ergebnisse vorliegen, vielleicht auch erst später...
hape hat geschrieben: Montag 8. März 2021, 08:36 Hallo,
um mal Info pur reinzugeben hier ein Link auf die geplante Kooperationsvereinbarung: https://www.ris.kvmyk.de/bi/getfile.php ... 42&type=do
Dankeschön für das Verlinken. Entwurfsstand scheint hier allerdings Sommer 2020, oder? Denn da ist noch vom Ziel Sommer 2021 zu lesen.
Dieser Kooperationsvertrag müsste ja auch seitdem schon unterschrieben sein, wenn ich nicht daneben liege?

Gruß M&M


Auch von mir ein Danke für die Infos bzw. Aufklärung M&M.
Querbahner
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Querbahner »

jwiessner hat geschrieben: Samstag 6. März 2021, 11:39 Diese Informationen sind schon lange überholt. Es wird nur ein Zugangebot zwischen Mayen und Kaisersesch geben, außerdem sind schon weitere Halte neben Daun und Ulmen vorgesehen.
Auf welche Quelle bezieht sich diese Aussage?

In der Beschlussgrundlage vom 25.06.2020 sind explizit nur die Halte in Daun und Ulmen vorgesehen sowie eine Fahrtzeit von 1:35 für Andernach - Gerolstein.
Modifikationen (zusätzliche Halte) werden sicherlich im Rahmen der weiteren Planungsschritte noch möglich sein und eventuell geprüft, aber entschieden oder auch nur vorgeschlagen ist diesbezüglich laut Aussage aus Koblenz vom ZSPNV noch nichts.
Das Grundproblem bleibt die Fahrtzeit. In 1:35 Stunde ist das ohnehin schon sehr ambitioniert und mit jedem Zwischenhalt noch schwieriger (=teurer) umzusetzen.

Ihr habt den RE-Verkehr sehr anschaulich und attraktiv auf eurer Seite dargestellt unter
https://www.verkehrswende-vulkaneifel.d ... al-express
Eine tolle Visualisierung!

Wenn ich das Fahrplanbeispiel aber aufgreife:
Hier sind weitere Halte in Dockweiler, Darscheid und Laubach drin.
Diese treiben per se die Kosten hoch, da alle drei Stationen quasi nicht mehr vorhanden sind (im Gegensatz zu Haltepunkten wie in Pelm, Rengen und Berenbach).
Zugleich kann kein Busverkehr ersetzt werden, da dieser für die Dörfer dazwischen weiterhin gebraucht wird.
Wenn jeder Halt den Zug 2-3 Minuten für Bremsen und Beschleunigen kostet, muss diese Zeit jeweils an anderer Stelle durch Erhöhung der Streckengeschwindigkeit im RE-Konzept wieder rausgefahren werden.
Dabei ist der Entwurf bereits knapp auf Kante gelegt: 5 Minuten zwischen Ankunft Efq und Abfahrt RE nach Köln sind in Gerolstein nicht viel, wenn man bedenkt, dass noch ein Bahnsteigwechsel ansteht und sich die Trassen in der Ein- und Ausfahrt kreuzen. Ein altbekanntes Problem.
Euer Entwurf sieht eine Fahrtzeit von nur noch nur 48 Minuten Fahrtzeit zwischen Gerolstein und Kaisersesch vor (51 Minuten abzüglich drei Minuten Standzeiten in Daun und Ulmen), die Fahrtzeit lag im Status Quo 2012 bei 71 Minuten. 23 Minuten Zeitgewinn müssten also auf einer kurvenreichen Strecke mit vielen Bahnübergängen umgesetzt werden.
Die entscheidende Frage ist letztlich aus meiner Sicht, mit welchen Maßnahmen/Kosten das erreicht werden kann, wenn der Zug auch noch fünf Zwischenhalte hat und max.80km/h als Höchstgeschwindigkeit vorgegeben sind?
Überschlägig würde ich vermuten, dass hiermit der Ausbau auf die genannten max. 80km/h auf dem ganz überwiegenden Teil der Strecke notwendig wäre, oder?
Und eine zusätzliche, technische Sicherung oder Aufhebung von Bahnübergängen, um auf durchgehend in der Regel mindestens 60km/h auch in Höhe heutiger Bahnübergänge zu kommen, oder?
Die Frage ist dann, ob Nutzen und Kosten im Verhältnis stehen. Das Problem war bislang ja immer die Kostenseite der Reaktivierung. Am Nutzen (also der Fahrgastprognose) hat es ja selbst in den Berechnungen für das RB-Konzept nicht gemangelt.

VG Andreas
Rolf
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Rolf »

Querbahner hat geschrieben: Dienstag 16. März 2021, 19:46... Dabei ist der Entwurf bereits knapp auf Kante gelegt: 5 Minuten zwischen Ankunft Efq und Abfahrt RE nach Köln sind in Gerolstein nicht viel, wenn man bedenkt, dass noch ein Bahnsteigwechsel ansteht und sich die Trassen in der Ein- und Ausfahrt kreuzen. Ein altbekanntes Problem.
Euer Entwurf sieht eine Fahrtzeit von nur noch nur 48 Minuten Fahrtzeit zwischen Gerolstein und Kaisersesch vor (51 Minuten abzüglich drei Minuten Standzeiten in Daun und Ulmen), die Fahrtzeit lag im Status Quo 2012 bei 71 Minuten. 23 Minuten Zeitgewinn müssten also auf einer kurvenreichen Strecke mit vielen Bahnübergängen umgesetzt werden. ...
Das ist in der Tat die Quadratur des Kreises. Schneller und wenige Halte oder langsamer und mehr Halte, RE oder RB, das ist die Frage. Die Vorteile beider Lösungsansätze lassen sich nur sehr schwer kombinieren, aber vielleicht gelingt es ja doch mit einem guten Kompromiss. Man sollte niemals nie sagen! Ich hoffe so oder so auf einen signifikanten Fahrtzeitgewinn, denn andernfalls wird es an der notwendigen Akzeptanz mangeln, sowohl bei den Nutzern als auch bei den Verantwortlichen. Hoffen wir daher das Beste!
Querbahner
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Querbahner »

Rolf hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 18:45 Das ist in der Tat die Quadratur des Kreises. Schneller und wenige Halte oder langsamer und mehr Halte, RE oder RB, das ist die Frage. Die Vorteile beider Lösungsansätze lassen sich nur sehr schwer kombinieren, aber vielleicht gelingt es ja doch mit einem guten Kompromiss.
Ein wirklich guter Kompromiss wäre aus meiner Sicht, wenn RLP nicht auf den Stundentakt bestehen würde. Würde beispielsweise die Efq - zumindest in der Anfangsphase - alternierend zum Bus verkehren können, wäre nicht schlimm, wenn einzelne Halte ausgelassen und nur vom Bus bedient würden. Ein "Vorlaufbetrieb" im 2h-Takt war bereits der Durchbruch für die langjährigen Reaktivierungskandidaten Frankenberg - Korbach in Hessen und Euskirchen - Düren in NRW. Leider werden wir das aber in RLP nicht erleben.
In allen anderen Fällen ist das Problem des Kompromisses, dass das Auslassen von Zughalten zwangsläufig zum Parallelverkehr mit den Bussen führt,
VG Andreas
Mayen Ost
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Mayen Ost »

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... n-100.html

Es gibt Neues zur Eifelquerbahn. Das hört sich doch gut an :)
reinout
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von reinout »

Sicher! Zwei der auffällende Sachen die ich sah:

- Die neue Art von NKU-Berechnen kann schon jetzt benutzt werden, statt auf 2022 warten zu müssen. Zitat: Damit war eigentlich erst ab dem Jahr 2022 zu rechnen. Das Bundesverkehrsministerium hat die Länder darüber informiert, dass sie Projekte schon jetzt nach den neuen Richtlinien durchrechnen dürfen.

- Vielleicht gibt es schon früher wieder etwas Verkehr. Laut SWR ist die Strecke noch gut genug um an Wochenenden mit eine Triebwagen Freizeitverkehr durchzuführen. Nur ein bisschen freischneiden.

Ich hoffe, das das Artikel stimmt!
Bei die Eifelquerbahn-Verein wird es auch genannt: https://www.eifelquerbahn.com/eifelquer ... -unterwegs
Allerdings wird dort zur möglichen Freizeitverkehr die Strecke Kaisersesch-Daun erwähnt (also das Teil der Strecke ohne die zwei Brückenbauwerke).

Reinout
Meine Eifelquerbahn in 1:87: EifelBurgenBahn (im Mittelrheinforum)
Mayen Ost
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Mayen Ost »

Zwei Brückenbauwerke?
Ich dachte es ging hier nur um die "Behelfsbrücke" in Pelm, die nicht mehr befahrbar ist. Gib es da noch ein zweites Bauwerk was wesentlich instandgesetzt bzw. erneuert werden muss?

Aus oberbautechnischer Sicht wird es bis dahin äußerst wichtig sein, dass die Strecke zumindest wieder von der Vegetation befreit wird. Gerne auch für Fahrten (durch wen auch immer) am Wochenende. Ich sag mal etwas salopp, wenn erst mal wieder was fährt, wird es nicht mehr weit zur Reaktivierung sein. Und da kommen dann die Wasserstoffzügen ins Spiel, die zwischen Andernach und Gerolstein rollen sollen. Das ist ja noch alles Zukunftsmusik und an anderer Stelle in Erprobung, aber das könnte dann der Türöffner für die gesamte Eifelquerbahn sein.

Fakt ist, es geht in die richtige Richtung.
Ich bin zwar nicht im Verein und nur Betrachter von außen, aber der Eifelquerbahn e.V. scheint mir ein wesentlicher Faktor in allen Belangen zu sein. Das finde ich ausdrücklich gut, wollte ich mal zu Protokoll geben. Mir persönlich wurde er in manchen Forenbeiträgen zu kritisch gesehen.
Rolf
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Rolf »

Mayen Ost hat geschrieben: Dienstag 13. Juli 2021, 16:30 Ich bin zwar nicht im Verein und nur Betrachter von außen, aber der Eifelquerbahn e.V. scheint mir ein wesentlicher Faktor in allen Belangen zu sein. Das finde ich ausdrücklich gut, wollte ich mal zu Protokoll geben. Mir persönlich wurde er in manchen Forenbeiträgen zu kritisch gesehen.
Das sehe ich genauso. Der Verein und insbesondere sein Vorsitzender machen sehr intensive Lobbyarbeit in alle Richtungen. Davon bekommt man als Außenstehender nur wenig mit, aber nur dadurch ist das Thema Reaktivierung wieder in aller Munde. Das ist zwar nur ein erster Schritt, aber ein ganz wichtiger, insbesondere wenn man bedenkt, dass sich die Kommunen bereits für einen Fahrradweg ausgesprochen haben. Jetzt kommt es entscheidend auf die neue NKU an.
M&M
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von M&M »

Mayen Ost hat geschrieben: Dienstag 13. Juli 2021, 16:30 Aus oberbautechnischer Sicht wird es bis dahin äußerst wichtig sein, dass die Strecke zumindest wieder von der Vegetation befreit wird. Gerne auch für Fahrten (durch wen auch immer) am Wochenende. Ich sag mal etwas salopp, wenn erst mal wieder was fährt, wird es nicht mehr weit zur Reaktivierung sein. Und da kommen dann die Wasserstoffzügen ins Spiel, die zwischen Andernach und Gerolstein rollen sollen. Das ist ja noch alles Zukunftsmusik und an anderer Stelle in Erprobung, aber das könnte dann der Türöffner für die gesamte Eifelquerbahn sein.
Ich erlaube mir bei allem Optimismus hier auf den Ausgangsbeitrag und die Überschrift des Threads zurückzukommen: Die Strecke ist stilllgelegt und somit können keine Trassen für Ausflugszüge mehr bestellt werden. Damit diese fahren könnten, bräuchte es einen Betreiber - aber eine Übernahme durch Dritte kam leider nicht zu Stande. Dementsprechend wird da auch auf absehbare Zeit nichts fahren, da DB Netz keineswegs gewillt ist eine neue Zulassung als EIU zum Betreiben der Eifelquerbahn im Ausflugsverkehr zu beantragen.
Gruß M&M
reinout
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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von reinout »

Au, ja. Das mit der Stillegung, daran hatte ich gar nicht mehr gedacht. Das kompliziert die lage bestimmt "ein bisschen". Na gut, wenn da vorsichtig von Ausflugsverkehr geredet wird, hoffe ich darauf das sich im Hintergrund etwas mehr bewegt als für uns sichtbar ist.
Mayen Ost hat geschrieben: Dienstag 13. Juli 2021, 16:30 Zwei Brückenbauwerke?
Ich dachte es ging hier nur um die "Behelfsbrücke" in Pelm, die nicht mehr befahrbar ist. Gib es da noch ein zweites Bauwerk was wesentlich instandgesetzt bzw. erneuert werden muss?
Ich dachte gelesen zu haben das die Lieserbrücke bei Daun auch ausgebessert werden soll. Ob Neubau oder nur Instandsetzung weis ich nicht.

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Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Rolf »

reinout hat geschrieben: Mittwoch 14. Juli 2021, 21:09 ... Na gut, wenn da vorsichtig von Ausflugsverkehr geredet wird, hoffe ich darauf, dass sich im Hintergrund etwas mehr bewegt als für uns sichtbar ist.
Davon darfst Du ausgehen!
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