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Neue Kyllbrücke in Ehrang

Verfasst: Dienstag 11. April 2006, 12:04
von Mercator
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Trier vom 11.04.2006

Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Kyll

Planfeststellung nach §§ 18 ff Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Kyll in Bahn-km 104,903 der Eisenbahnstrecke 3010, Koblenz Hbf – Perl (DB Grenze) sowie die Herstellung einer Schallschutzwand von Bahn-km 104,721 bis Bahn-km 104,976 rechts der Eisenbahnstrecke 3010, Koblenz Hbf – Perl (DB Grenze), in der Stadt Trier, Stadtteil Ehrang
Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Saarbrücken, hat dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz für das oben genannte Bauvorhaben die Planunterlagen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 73 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zugeleitet.
Beschreibung des Bauvorhabens
Wesentlicher Bestandteil des geplanten Bauvorhabens ist der Neubau einer zweigleisigen Einfeldbrücke, Stützweite 43,00 m, mit einem Ganzstahlüberbau, der eine lichte Weite zwischen den Fachwerkscheiben von 9,00 m aufweist. Die Brücke hat auf beiden Seiten angehängte Gehwege mit einer Breite von 0,80 m.
Die derzeitigen Hilfsbrücken werden ausgebaut und abtransportiert.
Als aktive Schallschutzmaßnahme wird auf der Seite Oberstrom neben dem Gleis Koblenz – Perl von km 104,7 + 21,5 bis km 104,9 + 76,00 eine hochabsorbierende Lärmschutzwand mit Höhe von 2,0 m hergestellt.
Auf dem Brückenbauwerk wird auf der Fahrbahntafel zur Lärmminderung eine Unterschottermatte angeordnet.
Weiterhin ist die Einrichtung eines „besonders überwachten Gleises“ (BüG) von km 104,720 bis km 104,980 vorgesehen, bei dem durch eine besonders glatte und in regelmäßigen Abständen überprüfte Schienenoberfläche eine gegenüber dem durchschnittlichen Schienenzustand im Mittel um 3 dB geringere Schallabstrahlung gewährleistet wird.
Betroffen von dem Bauvorhaben ist die Stadt Trier.
Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme und deren Auswirkungen kann den Planunterlagen (Pläne, Zeichnungen, Erläuterungen, Verzeichnisse und Berechnungen) entnommen werden, die zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

(...)

Verfasst: Mittwoch 12. April 2006, 09:52
von Clemens Kistinger
Das ist dann aber nicht die Eifelbahnbrücke, sondern die an der Strecke nach Koblenz (da, wo vor Jahren der Zug gebrannt hatte ;-) ).
Theoretisch müsste ich das jetzt nach "Sonstige Strecken" verschieben ;-)

Bahnbrücke

Verfasst: Mittwoch 12. April 2006, 10:44
von Mercator
Stimmt! Also ab zu "Sonstige Strecken" ...