Hürth-Kalscheuren - Bahnübergang "Am Kirchtürmchen"

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Heiner Schwarz
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Hürth-Kalscheuren - Bahnübergang "Am Kirchtürmchen"

Beitrag von Heiner Schwarz »

Ein Bahnübergang soll weg – der Bahnübergang „Am Kirchtürmchen“ in Hürth-Kalscheuren:

http://www.ksta.de/region/rhein-erft/hu ... n-24852736

Also, dieser Bahnübergang ist der zwischen den Ausfahrsignalen des Bahnhofs Hürth-Kalscheuren und dem Einfahrsignal.
Und, so lesen wir weiter, ist die Stadt Hürth dagegen.
Dann fangen wir mal an, weiter zu recherchieren:
Auf der Seite der Bezirksregierung finden wir Hinweise zu dem Planfeststellungsverfahren

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_inte ... index.html

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_inte ... gstext.pdf

und auf der Seite der Stadt Hürth die entsprechende Beschlussvorlage, dafür zu sein, dass man dagegen sei:
Beschlussvorlage_538-2016_.pdf
(101.21 KiB) 129-mal heruntergeladen
Jetzt muss man weiterhin wissen, dass es zukünftig keine Anrufschranken in ihrer heutigen Form mehr geben wird. Der Verordnungstext der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ist im Änderungsverfahren und Anrufschranken müssen demnächst eine Gefahrraumüberwachung haben:

http://www.vdmt.de/wp/images/download-f ... V_0815.pdf

(17) Anrufschranken sind Schranken, die ständig oder während bestimmter Zeiten geschlossen gehalten und auf Verlangen des Wegebenutzers, wenn dies ohne Gefahr möglich ist, geöffnet werden. Anrufschranken sind mit einer Sprechanlage auszurüsten, wenn der Schrankenwärter den Bahnübergang von der Bedienungsstelle aus nicht einsehen kann.
Die Gefahrraumüberwachung ausschließlich mittels Gegensprechanlage ist bei neuen Anlagen nicht zulässig.


Und damit könnte sich die Aussage in der Beschlussvorlage der Stadt Hürth, dass auf die Stadt keine Kosten zukommen, sehr leicht als falsch erweisen. Denn alles, was zu dem, was heute da ist, dazu kommt, geht über eine eins-zu-eins-Erneuerung hinaus und da greift das Eisenbahnkreuzungsgesetz. „Erhöhung der Sicherheit“ – da ist der Straßenbaulastträger, also hier die Stadt, mit einem Drittel dabei.
Und das Ganze für “zwei Fußgänger und einen Radfahrer“ in fünf Tagen.

Auch wenn ich die Klingelbäume an sich mag – also von den Farben her „root un wieß“ (das Fehlen des Blaus sei mal geschenkt …) – hier sind sie meiner – völlig unmaßgeblichen – Meinung her nach völlig überflüssig.

Dass ein Bahnübergang eine wie auch immer geartete Gefahrenstelle am Schnittpunkt zweier Infrastrukturen ist, leiten wir mal aus den ankündigenden Gefahrenzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung ab, also den Dreiecken mit der Spitze nach oben.

Und für Fußgänger und Radfahrer, also die hier gezählten Benutzer, so einen reduzierten BÜ zurückzulassen, der nur mit Übersicht über die Bahnstrecke gesichert ist, würde – nach der oben erwähnten beabsichtigten Änderung der EBO – dazu führen, dass dort die Geschwindigkeit der Eisenbahn auf 80 km/h reduziert werden müsste.

Hier wird offenkundig, dass ein vollmundig geforderter Ausbau der Bahnstrecke immer sehr schnell sein abruptes Ende findet, wenn eigene Pfründe gefährdet erscheinen. Da erleben wir Verwaltungsleiter ohne Gesäß im Beinkleid. Wer nix macht, macht auch nix verkehrt. Die angestrebte Wiederwahl und die Vermeidung von Konfliktpotential ist das alleinige Maß aller Dinge, nicht etwa Abwägung und Ausgleich.
Leider hat man in Nordrhein-Westfalen die Zweiteilung zwischen Verwaltungsvorstand und Bürgermeister verlassen und die Verwaltung der unmittelbaren Beliebigkeit der Politik ausgesetzt.
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DER PLANER
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Re: Hürth-Kalscheuren - Bahnübergang "Am Kirchtürmchen"

Beitrag von DER PLANER »

Fazit der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Hürth:
Auch wenn die Verkehrserhebung eine geringe Nutzung des BÜ Am Kirchtürmchen ergeben hat, kann seitens der Verwaltung einer Bahnübergangsbeseitigung nicht zugestimmt werden.
Das sagt schon alles, einfach mal "nein" sagen.
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