Eisenbahn Bundesamt: Stilllegung Zülpich-Euskirchen?
- petermann79
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Eisenbahn Bundesamt: Stilllegung Zülpich-Euskirchen?
Auf private Anfrage beim EBA ist es raus:
Der betrieblichen Stilllegung fehlt nur noch der Vollzug durch die DB NETZ.
Aus dem Amtsdeutsch übersetzt:
Die DB NETZ kann jederzeit die Schwellenkreuze in Zülpich und Euskirchen setzen ..
Herzliches Beileid!
Hier einmal der Blick von Zülpich auf die Strecke nach Nemmenich/ Euskirchen:
Januar 2006
und Januar 2009:
Edit: Tippfehler
Der betrieblichen Stilllegung fehlt nur noch der Vollzug durch die DB NETZ.
Aus dem Amtsdeutsch übersetzt:
Die DB NETZ kann jederzeit die Schwellenkreuze in Zülpich und Euskirchen setzen ..
Herzliches Beileid!
Hier einmal der Blick von Zülpich auf die Strecke nach Nemmenich/ Euskirchen:
Januar 2006
und Januar 2009:
Edit: Tippfehler
Zuletzt geändert von petermann79 am Dienstag 16. Dezember 2008, 10:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Hat die Stilllegung schon jemand schriftlich gesehen?
Ich jedenfalls noch nicht!
Lt. EBA liegt dort noch kein off. Antrag auf Stilllegung zur Prüfung/Genehmigung vor.
Der AK versucht hier Näheres herauszufinden.
Es scheinen einige Unklarheiten im Umlauf zu sein.
Der zuständige Dezernent des Kreises EU verkauft die Stilllegung und Trassensicherung den beteiligten Bürgermeistern derzeit als eine Art "Betriebsruhe".
Lt. seiner Aussage ist ein Betrieb bei einer Trassensicherung jederzeit möglich - Warum sollte sich da auch ein Bürgermeister Sorgen machen....
Nach Telefonaten mit dem zuständigen Referat beim EBA sieht man da die Stilllegung keinesfalls so sonnenklar wie von Seiten der DB AG.
Mal ein paar Tage abwarten und sehen was so passiert.
Ich jedenfalls noch nicht!
Lt. EBA liegt dort noch kein off. Antrag auf Stilllegung zur Prüfung/Genehmigung vor.
Der AK versucht hier Näheres herauszufinden.
Es scheinen einige Unklarheiten im Umlauf zu sein.
Der zuständige Dezernent des Kreises EU verkauft die Stilllegung und Trassensicherung den beteiligten Bürgermeistern derzeit als eine Art "Betriebsruhe".
Lt. seiner Aussage ist ein Betrieb bei einer Trassensicherung jederzeit möglich - Warum sollte sich da auch ein Bürgermeister Sorgen machen....
Nach Telefonaten mit dem zuständigen Referat beim EBA sieht man da die Stilllegung keinesfalls so sonnenklar wie von Seiten der DB AG.
Mal ein paar Tage abwarten und sehen was so passiert.
Zuletzt geändert von bördebahn am Sonntag 28. Januar 2007, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.
...die Eisenbahn in ihrem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf...
Das die Stilllegung durch sein soll kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Dann hätte die DB doch schon längst die Strecke gesperrt, da im Moment ja keine Zugfahrten stattfinden. Außerdem ist doch in diesem Monat noch eine Inspektionsfahrt durchgeführt worden. Dafür hätte man dann wohl kein Geld mehr ausgegeben.
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Zuletzt geändert von kleinschmidt am Samstag 1. März 2008, 15:12, insgesamt 1-mal geändert.
"...Ich halte diese Art der Stimmungsmache für die Sache nicht gerade förderlich."
Natürlich ist eine "planlose Stimmungsmache" nicht gut.
Aber warum sollte man nachweislich falschen Aussagen von Politikern und Wahlbeamten nicht widersprechen?
Ich finde schon, dass man ab einem gewissen Punkt auch in eine öffendliche Diskussion einsteigen sollte.
Man stelle sich die gleiche Situation bei einer Strassenschliessung vor - hier währe der Aufschrei gross! ABER hier würde keiner die Sache als Ideologie abtuen.
Bei Fahrgastverbänden passiert das ständig.
Ich finde es einfach nicht richtig, dass ein "Staatsunternehmen" auf steuerzahlers Kosten vor 142 Jahren eine Strecke gebaut und finanziert bekommen hat. In den letzten Jahren noch mal alles aufgearbeitet hat und jetzt auf dem Weg zur Börsen kein Interesse mehr an der Sache hat.
Eigentum verpflichtet! Wenn die DB AG dieses Streckenstück nicht mehr haben will, kann ich das verstehen, ABER (!) es muss dann auch zu einem annehmbaren Preis abgegeben werden!
Es dürfen meiner Meinung nach keine "Phantasiekosten" eingerechnet werden.
Ich verstehe auch nicht, wie sich der Kreis Euskirchen gegen den Willen einiger Kreiskommunen stellen kann.
Erinnern möchte ich nur an ein (Wahl)Versprechen des Landrates Rosenke; Jede Kommune im Kreis bekommt einen Bahnanschluss - Zülpich wurde hier wohl zwischenzeitlich vergesse!
Das EBA kann meiner Meinung nach sachliche Informationen zur Stilllegung bei einem berechtigten Interesse herausgeben.
Ein Fahrgastverband ist ein berechtigter Interessent.
Planungen für den BördeExpress 2007 laufen - können aber auf Grund einiger Unklarheiten noch nicht abgeschlossen und veröffentlicht werden.
Natürlich ist eine "planlose Stimmungsmache" nicht gut.
Aber warum sollte man nachweislich falschen Aussagen von Politikern und Wahlbeamten nicht widersprechen?
Ich finde schon, dass man ab einem gewissen Punkt auch in eine öffendliche Diskussion einsteigen sollte.
Man stelle sich die gleiche Situation bei einer Strassenschliessung vor - hier währe der Aufschrei gross! ABER hier würde keiner die Sache als Ideologie abtuen.
Bei Fahrgastverbänden passiert das ständig.
Ich finde es einfach nicht richtig, dass ein "Staatsunternehmen" auf steuerzahlers Kosten vor 142 Jahren eine Strecke gebaut und finanziert bekommen hat. In den letzten Jahren noch mal alles aufgearbeitet hat und jetzt auf dem Weg zur Börsen kein Interesse mehr an der Sache hat.
Eigentum verpflichtet! Wenn die DB AG dieses Streckenstück nicht mehr haben will, kann ich das verstehen, ABER (!) es muss dann auch zu einem annehmbaren Preis abgegeben werden!
Es dürfen meiner Meinung nach keine "Phantasiekosten" eingerechnet werden.
Ich verstehe auch nicht, wie sich der Kreis Euskirchen gegen den Willen einiger Kreiskommunen stellen kann.
Erinnern möchte ich nur an ein (Wahl)Versprechen des Landrates Rosenke; Jede Kommune im Kreis bekommt einen Bahnanschluss - Zülpich wurde hier wohl zwischenzeitlich vergesse!
Das EBA kann meiner Meinung nach sachliche Informationen zur Stilllegung bei einem berechtigten Interesse herausgeben.
Ein Fahrgastverband ist ein berechtigter Interessent.
Planungen für den BördeExpress 2007 laufen - können aber auf Grund einiger Unklarheiten noch nicht abgeschlossen und veröffentlicht werden.
...die Eisenbahn in ihrem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf...
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Informationen an eien "Privatmann"
zu: Informationen des EBA an einen "Privatmann"
"Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen. Es gab eine Vielzahl von Einzelregelungen, etwa Einsichtsrechte in Register und Archive sowie Beteiligtenrechte im Verfahrensrecht. Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass bei besonderem Interesse Recht auf Einsicht in die eigenen Akten besteht."
Der Staat hat sich mit Inkrafttreten des Gesetztes damit verpflichtet, auf Anfrage dem "gemeinen Bürger" Einsicht und Information in amtliche und behördliche Vorgänge zu gewären.
Nähere regelt das Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005, Teil I, Nr.57 vom 13. September 2005
"Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen. Es gab eine Vielzahl von Einzelregelungen, etwa Einsichtsrechte in Register und Archive sowie Beteiligtenrechte im Verfahrensrecht. Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass bei besonderem Interesse Recht auf Einsicht in die eigenen Akten besteht."
Der Staat hat sich mit Inkrafttreten des Gesetztes damit verpflichtet, auf Anfrage dem "gemeinen Bürger" Einsicht und Information in amtliche und behördliche Vorgänge zu gewären.
Nähere regelt das Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005, Teil I, Nr.57 vom 13. September 2005
- petermann79
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Man entschuldige mein ungenaues Zitat:
Hier der §1 aus genanntem Gesetz:
(1) 1Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. 2Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. 3Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.
(2) 1Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. 2Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. 3Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
Hier der §1 aus genanntem Gesetz:
(1) 1Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. 2Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. 3Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.
(2) 1Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. 2Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. 3Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.