Unfall 1992

Voreifelbahn (Bonn - Rheinbach - Euskirchen)
Birresborn
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Unfall 1992

Beitrag von Birresborn »

Im Jahr 1992 muss es auf der Voreifelbahn einen Unfall an einem Bahnübergang gegeben haben, bei dem ein Krankenwagen mit 215 117(?) kollidiert ist. Deren Führerstand wurde durch den brennenden Krankenwagen beschädigt und die Lok stand dann eine Zeit in Deutzerfeld wo ich die Lok damals mal aus der Nähe betrachten durfte.
Kann einer aus der Forumsgemeinde mir sagen wann/wo das war, oder hat jemand noch einen Zeitungsausschnitt im Lager den es ja bestimmt auch gab?
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Zavelberg
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Beitrag von Zavelberg »

Hallo

Das war der letzte Übergang in Ortslage Odendorf, Fahrtrichtung Rheinbach.
Zeitungsmeldungen habe ich nicht, aber wozu hat man ne Frau, die aus
Odendorf ist 8)

Den Fahrer des Krankenwagens und seinen Sohn kenne ich, aber da nach
details zu fragen ist wohl eher nicht angesagt.

Gruß aus der Voreifel

Ralf
Birresborn
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Beitrag von Birresborn »

Danke Zavelberg!!
Hat der Fahrer es also überlebt, hätte ich nicht gedacht. Stimmt nachfragen bei ihm ist wohl nicht so angebracht, der hat sich ja aber wohl auch etwas dumm drangestellt....
Letzter Bü Ortslage, der in den Feldern oder noch weiter raus Richtung Rheinbach an der Bundes-/Landstraße?
_Peter
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Beitrag von _Peter »

Letzter BÜ Ortslage Odendorf wird der an km 26,8 sein:

Bild

Der Krankenwagen war hoffentlich nicht mit einem Patienten besetzt?!
Birresborn
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Beitrag von Birresborn »

Genau den Übergang da meinte ich, ob da ein Patient drin war kann ich nicht sagen.
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Zavelberg
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Halbschranken

Beitrag von Zavelberg »

Moin

Der ist es, weil die anderen keine Halbschranken zum umkurven haben.

Gruß aus der Voreifel

Ralf
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Clemens Kistinger
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Beitrag von Clemens Kistinger »

Von Erich Preuß gibt es ein Buch, dass die größten Eisenbahnunfälle der letzten Jahrzehnte darstellt....
Ich meine, da stünde auch was über diesen Unfall drin....

Das Buch kann man z.b. in der Stadtbücherei Sankt Augustin leihen....
Clemens Kistinger
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Jim_Knopf
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Beitrag von Jim_Knopf »

Morgähn!
Nein, es war kein Patient im Fahrzeug. Fahrer, Beifahrer und ich meine noch ein Praktikant (bin mir aber nicht mehr sicher). Der Rettungswagen des DRK Heimerzheim war auf der Anfahrt zu einem Notfall in Odendorf. Das parallel alarmierte Notarzteinsatzfahrzeug aus Rheinbach war schon weiter vorweg, hat den Unfall aber mitbekommen und entsprechend Kräfte nachalarmiert.

Ansonsten konnte hat sich in diesem Fall mal gezeigt, wie sich Sauerstoffflaschen verhalten, wenn man sie mit einem Zug kreuzt...

Bess die Daach!

Chris
_Peter
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Beitrag von _Peter »

Gerade an diesem BÜ ist es aber dumm, die Schranke zu umkurven, Sonderrechte (§ 35 StVO) hin oder her. Der BÜ ist nämlich ein Lo-BÜ mit denkbar kurzem Anfahrweg für den Zug und entsprechend kurzer Schließzeit.
Jim_Knopf
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Beitrag von Jim_Knopf »

Es ist generell an jedem (in Worten: "j-e-d-e-m") BÜ dumm, die Schranken zu umkurven, wenn der BÜ nicht von "Menschenhand" überwacht wird und man entsprechenden Sichtkontakt mit dem FDL oder sonstigem "Schliesspersonal" hat, welches einem signalisiert: "Sieh zu, daß Du rüber kommst, kommt nix!" (Ging in Rhb. am BÜ Aachener Strasse immer echt gut: FDL macht eine halbe Seite des BÜ auf, kommt ans Fenster, winkt einen rüber und macht dann wieder zu.)
Talent78
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Beitrag von Talent78 »

Nur zur Klarstellung:
auch Sonder- und Wegerechte berechtigen unter keinen Umständen zur Nichtbeachtung von Verkehrszeichen, die zu Vorsicht und insbesondere Halt an Bü auffordern!
Auch jedes Blaulichtfahrzeug im Einsatz hat dem Schienenverkehr - damals wie heute - Vorrang zu gewähren!
Jim_Knopf
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Beitrag von Jim_Knopf »

Talent78 hat geschrieben:Auch jedes Blaulichtfahrzeug im Einsatz hat dem Schienenverkehr - damals wie heute - Vorrang zu gewähren!
... das gilt übrigens auch für den Flugzeugverkehr auf Flughäfen! Zitat eines MA der Flughafen-Feuerwehr Frankfurt: "Ihr könnt hier so lange mit Eurem Blaulicht rumflitschen wie Ihr wollt, den Kutscher von der 747 juckt das gar nicht!"
:wink:
_Peter
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Beitrag von _Peter »

Talent78 hat geschrieben: Auch jedes Blaulichtfahrzeug im Einsatz hat dem Schienenverkehr - damals wie heute - Vorrang zu gewähren!
Wo steht das?
Thomas Faber
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Beitrag von Thomas Faber »

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten regelt § 35 der Straßenverkehrsordnung, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__35.html

Dabei ist der Selbstschutz ein Gebot eigenen Verhaltens. Das bedeutet, dass man sich als Rettungswagen- bzw. Krankenwagenfahrer nicht selbst in gefährliche Situationen bringen soll. Schon von daher erklärt es sich, auch im Notfalleinsatz am geschlossenen bzw. mit Rotlicht markierten BÜ zu halten. Aus meiner Beobachtung halten sich Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste normalerweise daran.
_Peter
Beiträge: 514
Registriert: Mittwoch 26. Oktober 2005, 20:26
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Beitrag von _Peter »

Genau so sehe ich das auch. Trotzdem ist es formal nicht verboten, es ist nur unklug.
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