Unfall 1992

Voreifelbahn (Bonn - Rheinbach - Euskirchen)
Jim_Knopf
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Registriert: Montag 30. Mai 2005, 11:17
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Beitrag von Jim_Knopf »

hmm, "unklug" ist da wohl eher zurückhaltend ausgedrückt...

Whatever, ein Verbot ergibt sich aus §35 Abs. 8, wo es heisst:
"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." Das Umfahren geschlossener Bahnschranken dürfte sich mit der "gebührenden Berücksichtigung" ziemlich beissen...
Ähnliches gilt auch für die Gepflogenheit, Einbahnstrassen (incl. Autobahnen) praktisch nie "gegen den Strich" zu befahren.
Abgesehen davon, daß man durch solche Aktionen andere Verkehrsteilnehmer übelst in Bedrängnis bringt (die haben schon genug damit zu tun, ein sich "ordnungsgemäß" mit Sonderrechten bewegendes Fahrzeug fachgerecht zu verarbeiten...), sollte man auch immer im Hinterkopf haben, daß man selten allein "auf dem Bock" sitzt, sondern immer noch einen Kollegen dabei hat, den man im Zweifelsfall mit in die Sche#### reitet.
Ich wüsste jedenfalls keinen Rettungseinsatz, der solche Kamikazeaktionen rechtfertigte.

... genug davon, die Kollegen dürften ihr Lehrgeld jedenfalls bezahlt haben ...

nen ruhigen noch!

Chris
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